1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen”) gelten ohne Einschränkungen oder Vorbehalte für alle Verkäufe von Produkten (nachfolgend „Produkt(e)”) oder die Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen”) durch DRIVECASE SARL, 76 Avenue des Vosges in 67000 STRASBOURG (RCS Strasbourg 799 376 553) (nachfolgend „DRIVECASE”) an gewerbliche Käufer (nachfolgend „Kunde”) und nicht gewerblichen Kunden, mit Ausnahme von Verbrauchern, unabhängig von den Klauseln, die in den Unterlagen des Kunden enthalten sein können, insbesondere seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Sie bilden die einzige Grundlage für alle Geschäftsverhandlungen. DRIVECASE behält sich das Recht vor, von bestimmten Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen abzuweichen, je nach den mit dem Kunden geführten Verhandlungen, indem Angebote und/oder Sonderbedingungen erstellt werden, die in der folgenden Reihenfolge gelten: Angebot, Sonderbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen. Liegen keine Angebote und/oder Sonderbedingungen vor, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese Dokumente bilden den Vertrag zwischen DRIVECASE und dem Kunden. Die auf den Websites, digitalen Medien, Katalogen, Prospekten oder Preislisten von DRIVECASE enthaltenen Informationen dienen nur zur Information und können jederzeit von DRIVECASE geändert werden.
2. BESTELLUNGEN
2.1. Direkt auf der Website von DRIVECASE aufgegebene Bestellungen: Es obliegt dem Kunden, die Produkte und/oder Dienstleistungen direkt auf der Website https://www.drivecase.fr/ auszuwählen und in den Warenkorb zu legen. Die Registrierung einer Bestellung auf der Website von DRIVECASE erfolgt erst, nachdem der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch Anklicken des dafür vorgesehenen Kästchens akzeptiert, seine Bestellung bestätigt und gegebenenfalls die fälligen Beträge bezahlt hat.
Die Berücksichtigung und Annahme der Bestellung werden durch die Zusendung einer Bestellbestätigung per E-Mail durch DRIVECASE bestätigt. Die im IT-System von DRIVECASE gespeicherten Daten gelten als Nachweis für alle mit dem Kunden abgeschlossenen Transaktionen. Diese Nachweismodalität stellt eine Vermutung dar, die nur durch Beweise widerlegt werden kann, die belegen, dass die Aufzeichnungs- und Speichermittel von DRIVECASE tatsächlich fehlerhaft waren.
2.2. Direkt bei DRIVECASE aufgegebene Bestellungen: Alle Bestellungen des Kunden, die direkt bei DRIVECASE und nicht über dessen Website aufgegeben werden, müssen schriftlich mittels eines vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichneten Bestellscheins oder Kostenvoranschlags erfolgen.
2.3. In jedem Fall werden alle Produkte von DRIVECASE vorbehaltlich der Verfügbarkeit angeboten. Alle auf der Website oder in den Kommunikationsmedien von DRIVECASE angegebenen Lagerbestände dienen nur zur Information und hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Anzahl der gleichzeitig von mehreren Kunden aufgegebenen Bestellungen. Daher kommt ein Kaufvertrag zwischen den Parteien erst dann endgültig zustande, wenn DRIVECASE dem Kunden eine Auftragsbestätigung zugesandt hat. Bestellungen, die der Kunde in einer anderen als der in diesem Artikel vorgesehenen Form aufgibt, sind nicht zulässig.
Es obliegt dem Kunden, die Details seiner Bestellung(en) und den Gesamtpreis zu überprüfen, sich zu vergewissern, dass die bei DRIVECASE bestellten Produkte seinen Bedürfnissen und ihrem Verwendungszweck entsprechen, und eventuelle Fehler zu korrigieren, bevor er seine Bestellung(en) bestätigt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Produkte für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck geeignet zu machen.
Alle vom Kunden gemäß den Bestimmungen dieses Artikels aufgegebenen Bestellungen gelten als verbindlich und endgültig. Sofern zwischen den Parteien keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, ist der Preis für alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen ab dem Versand der Bestellbestätigung durch DRIVECASE fällig. Die Bearbeitung der Bestellung und jede Lieferung sowie jede Lieferfrist werden ausgesetzt, solange der Preis nicht vollständig bezahlt ist. Wenn der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Versand der Auftragsbestätigung bezahlt, kann DRIVECASE außerdem gemäß den Bestimmungen der Klausel „AUFHEBUNG” die Aufhebung des Verkaufs erklären.
3. STORNIERUNG, WIDERRUF ODER ÄNDERUNG VON BESTELLUNGEN
Keine vom Kunden aufgegebene Bestellung kann storniert, widerrufen oder geändert werden, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich vereinbart.
4. KUNDENSPEZIFISCHE PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN
Wenn die für die Personalisierung der Produkte oder Dienstleistungen erforderlichen Elemente vom Kunden oder von einem Dritten im Namen des Kunden an DRIVECASE gesendet werden, verpflichtet sich der Kunde, DRIVECASE diese Elemente in dem von DRIVECASE gewünschten Format und innerhalb der von DRIVECASE angegebenen Frist zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Genehmigungen für die Elemente verfügt, die er DRIVECASE übermittelt (insbesondere, ohne dass diese Liste Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Bilder, Fotos, Logos, Texte, Videos, Modelle, Daten und Elemente jeglicher Art) gemäß den geltenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf geistige Eigentumsrechte, das Recht auf Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, und garantiert DRIVECASE, dass alle von ihm oder seinen Beauftragten bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Alle direkt vom Kunden bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder oder Tonaufnahmen) unterliegen daher der alleinigen Verantwortung des Kunden, der DRIVECASE gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren oder Verurteilungen schützt. Der Kunde verpflichtet sich, alle Verurteilungen, Kosten oder Gebühren zu übernehmen, die DRIVECASE auferlegt werden oder von DRIVECASE getragen werden.
5. FREIGABE (GUT ZUM DRUCK)
Bei Bestellung von personalisierten Produkten oder Dienstleistungen durch oder für den Kunden wird dem Kunden vorab per E-Mail ein „Gut zum Druck” zur Bestätigung zugesandt. Jedes vom Kunden auf irgendeinem Medium (insbesondere per E-Mail) bestätigte Gut zum Druck gilt als Zustimmung zum Druck und entbindet DRIVECASE von jeglicher Haftung.
6. PREISE
6.1. Produkte: Die Produkte werden zu den am Tag der Bestellung durch den Kunden geltenden Preisen und gegebenenfalls zu den in einem spezifischen Angebot an den Kunden angegebenen Preisen geliefert. Diese Preise sind während der von DRIVECASE angegebenen Gültigkeitsdauer des Angebots verbindlich und nicht revidierbar.
Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich netto und ohne Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders angegeben, beinhalten sie die Verpackungs- und Transportkosten. Sie beinhalten jedoch nicht alle anderen Kosten, insbesondere Verpackungskosten, Transportkosten, eventuelle Zollgebühren und Versicherungen, die zu Lasten des Kunden gehen.
Je nach den vom Kunden gewünschten Besonderheiten, insbesondere hinsichtlich der Lieferbedingungen und -fristen oder der Zahlungsfristen und -bedingungen, können Sonderkonditionen gelten. In diesem Fall wird dem Kunden von DRIVECASE ein spezieller Kostenvoranschlag zugesandt.
6.2. Dienstleistungen: Die Dienstleistungen werden zu den am Tag der Bestellung geltenden Preisen von DRIVECASE gemäß der Preisliste von DRIVECASE oder, wenn die Preise nicht im Voraus festgelegt werden können, gemäß dem von DRIVECASE erstellten detaillierten Kostenvoranschlag erbracht. Wenn der Preis einer von DRIVECASE erbrachten Leistung nicht im Voraus bestimmt oder genau angegeben werden kann, teilt DRIVECASE dem Kunden auf dessen Anfrage die Methode zur Berechnung des Preises mit, anhand derer dieser überprüft werden kann, oder einen ausreichend detaillierten Kostenvoranschlag gemäß den Bestimmungen von Artikel L 441-1, III des Handelsgesetzbuches.
Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich netto und ohne Mehrwertsteuer. Die Preise enthalten keine Kosten Dritter, insbesondere keine Kosten für den Erwerb von Inhalten für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen.
7. ZAHLUNG
Der Preis ist am Tag des Versands der Auftragsbestätigung durch DRIVECASE an den Kunden in voller Höhe fällig, sofern zwischen den Parteien keine anderslautenden Bedingungen vereinbart wurden.
DRIVECASE gewährt keinen Skonto für Zahlungen, die vor dem auf der Rechnung angegebenen Datum erfolgen.
DRIVECASE ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bestellten Produkte zu liefern, wenn dieser den Preis nicht gemäß den in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten bezahlt.
Bei Zahlungsverzug und/oder Zahlung der vom Kunden geschuldeten Beträge nach Ablauf der oben genannten Frist und nach dem auf der ihm zugesandten Rechnung angegebenen Zahlungsdatum werden Verzugsgebühren in Höhe des von der Europäischen Zentralbank für ihre jüngste Refinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkte auf den vom Kunden geschuldeten Betrag einschließlich Steuern automatisch und von Rechts wegen an DRIVECASE fällig, ohne dass es einer weiteren Formalität oder vorherigen Mahnung bedarf , und führt zur Fälligkeit des gesamten ausstehenden Betrags, unbeschadet weiterer Maßnahmen, die DRIVECASE in diesem Zusammenhang gegen den Kunden einleiten könnte. Der Kunde ist außerdem von Rechts wegen zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung für Inkassokosten in Höhe des am Tag des Zahlungsverzugs geltenden Betrags verpflichtet, der derzeit 40 € beträgt (Artikel D. 441-5 des Handelsgesetzbuches). Wenn die entstandenen Inkassokosten den Betrag der pauschalen Entschädigung für Inkassokosten übersteigen, kann DRIVECASE nach Nachweis eine zusätzliche Entschädigung verlangen.
Jede Teilzahlung wird vorrangig auf die Kosten, Entschädigungen und Zinsen angerechnet.
Die Zahlung per Scheck wird nur für Bestellungen mit einem Betrag unter 1.500 € inkl. MwSt. akzeptiert.
DRIVECASE behält sich das Recht vor, Zahlungen per Scheck abzulehnen und eine andere Zahlungsart, insbesondere eine Banküberweisung, zu verlangen, ohne dass diese Ablehnung zu einer Beanstandung seitens des Kunden führen kann.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen behält sich DRIVECASE außerdem das Recht vor, die Lieferung der laufenden Bestellungen des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung der vom Kunden geschuldeten Beträge auszusetzen und gegebenenfalls den Verkauf gemäß den Bestimmungen der Klausel „AUFLÖSUNG” zu kündigen.
8. RABATTE
Der Kunde kann von den in den Preislisten von DRIVECASE aufgeführten Rabatten, Preisnachlässen und Rückvergütungen profitieren, je nach den von DRIVECASE auf einmal und an einem einzigen Ort gekauften oder gelieferten Mengen oder der Regelmäßigkeit seiner Bestellungen.
9. LIEFERUNG
9.1. Lieferfristen: Die von DRIVECASE erworbenen Produkte werden innerhalb einer Frist geliefert, die entweder im Angebot, auf der Website oder spätestens zum Zeitpunkt der Versand der Auftragsbestätigung durch DRIVECASE an den Kunden angegeben ist. Da DRIVECASE verschiedene Lieferdienste in Anspruch nimmt, dienen diese Fristen nur als Anhaltspunkt und sind nicht verbindlich. DRIVECASE kann gegenüber dem Kunden nicht für Lieferverzögerungen haftbar gemacht werden.
Ist eine Lieferung innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem voraussichtlichen Liefertermin oder, im Falle von importierten Produkten, personalisierten oder maßgefertigten Produkten, innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem voraussichtlichen Liefertermin nicht möglich, außer in Fällen höherer Gewalt, kann der Kunde gemäß den Bestimmungen der Klausel „AUFLÖSUNG” die Auflösung des Kaufvertrags verlangen. Die bereits geleisteten Anzahlungen werden ihm dann von DRIVECASE zurückerstattet.
DRIVECASE haftet in keinem Fall für Verzögerungen oder Aussetzungen der Lieferung, die dem Kunden zuzuschreiben sind, oder für Fälle höherer Gewalt.
9.2. Lieferort in Frankreich (ohne Überseegebiete): Die Lieferung erfolgt an den vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Ort oder, falls dieser nicht angegeben wurde, an den Standort des Kunden.
9.3. Lieferort außerhalb des französischen Festlands: Die Produkte werden zum Verkauf für das französische Festland angeboten. Bei Bestellungen in ein anderes Land als das französische Mutterland ist der Kunde der Importeur der betreffenden Produkte in dieses Land. Befindet sich die Lieferadresse des Kunden außerhalb des französischen Mutterlandes, ist es sehr wahrscheinlich, dass er vor der Lieferung seiner Bestellung zusätzliche Steuern und Zollgebühren entrichten muss. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei den lokalen Behörden über die geltenden Sätze sowie über alle möglicherweise anfallenden Zölle, sonstigen lokalen Steuern oder Einfuhrzölle oder staatlichen Steuern zu informieren. Diese gehen zu Lasten des Kunden und unterliegen seiner alleinigen Verantwortung. DRIVECASE ist dem Kunden gegenüber nicht zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet und kann im Falle einer Warenblockade nicht haftbar gemacht werden.
9.4. Transport: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, steht es DRIVECASE frei, einen Spediteur seiner Wahl zu beauftragen. Wenn der Kunde einen Spediteur seiner Wahl beauftragt, erfolgt der Transport der Produkte auf Risiko und Gefahr des Kunden.
9.5. Annahme der Produkte: Der Kunde ist verpflichtet, den äußeren Zustand der Produkte bei der Lieferung zu überprüfen. Sofern der Kunde keine ausdrücklichen Vorbehalte schriftlich auf dem Lieferschein vermerkt, diese innerhalb von maximal 48 Stunden nach der Lieferung per Einschreiben mit Rückschein bestätigt und ordnungsgemäß nachweist, gelten die vom Transportunternehmen gelieferten Produkte in Bezug auf Menge und Qualität als der Bestellung entsprechend.
Der Kunde erkennt an, dass die Lieferung durch das Transportunternehmen erfolgt und DRIVECASE seine Lieferpflicht erfüllt hat, sobald es die verkauften Waren an das Transportunternehmen übergeben hat, das diese ohne Vorbehalte angenommen hat. Der Kunde hat daher keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verlader, selbst wenn er DRIVECASE im Falle einer Nichtlieferung der transportierten Waren haftbar macht.
Bei Nichteinhaltung dieser Formalitäten durch den Kunden können keine Reklamationen geltend gemacht werden. Das Fehlen von Vorbehalten bei der Annahme der Produkte durch den Kunden oder seinen Vertreter schließt jegliche Reklamation in Bezug auf offensichtliche Mängel oder Beschädigungen aus.
DRIVECASE ersetzt so schnell wie möglich und auf eigene Kosten die gelieferten Produkte, deren Nichtkonformität vom Kunden gemäß den Bestimmungen dieses Artikels ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.
10. EIGENTUMSÜBERGANG UND RISIKOÜBERGANG
DER EIGENTUMSÜBERGANG DER PRODUKTE VON DRIVECASE AN DEN KUNDEN ERFOLGT ERST NACH VOLLSTÄNDIGER BEZAHLUNG DES PREISES DURCH DEN KUNDEN, UNABHÄNGIG VOM LIEFERDATUM DER PRODUKTE. DRIVECASE behält sich daher bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Kunden ein Eigentumsrecht an den verkauften Produkten vor, das es ihm ermöglicht, diese Produkte wieder in Besitz zu nehmen. Ohne Eigentumsübertragung verbleiben alle vom Kunden geleisteten Anzahlungen als pauschale Entschädigung bei DRIVECASE, unbeschadet aller anderen Maßnahmen, die DRIVECASE aus diesem Grund gegen den Kunden einleiten könnte. Die Übertragung des Risikos von Verlust, Diebstahl und Beschädigung der Produkte von DRIVECASE erfolgt mit der Lieferung und Annahme der Produkte durch den Kunden, auch wenn DRIVECASE noch Eigentümer ist, da der Kunde den Preis der Produkte am Tag der Lieferung der Produkte nicht vollständig bezahlt hat. Der Kunde verpflichtet sich daher, die bestellten Produkte auf eigene Kosten zugunsten von DRIVECASE durch eine Ad-hoc-Versicherung bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und damit bis zum vollständigen Eigentumsübergang zu versichern und dies DRIVECASE auf erstes Anfordern nachzuweisen. Andernfalls ist DRIVECASE berechtigt, die Lieferung bis zur Vorlage dieses Nachweises zu verzögern.
11. GARANTIE
DRIVECASE gewährt keine anderen Garantien als die in diesem Artikel vorgesehenen.
11.1. Vertragliche Konformitätsgarantie: Für die von DRIVECASE gelieferten Produkte gilt eine vertragliche Konformitätsgarantie , die ein (1) Monat ab Lieferung des Produkts beträgt, mit Ausnahme von nicht haltbaren und verderblichen Produkten. Diese Garantie deckt nur die Nichtkonformität von Produkten aufgrund eines Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehlers ab, der die gelieferten Produkte betrifft, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Nichtkonformität die Produkte für ihren Verwendungszweck oder ihre Bestimmung ungeeignet macht. Diese Garantie deckt in keinem Fall Markierungen oder handgefertigte oder handgefertigte Produkte ab, bei denen geringfügige Abweichungen in Farbe oder Material möglich sind. Diese Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Rückerstattung der nicht konformen Produkte.
11.2. Gesetzliche Garantie für versteckte Mängel: DRIVECASE garantiert nur für versteckte Mängel an allen verkauften Produkten, die ihm von einem gewerblichen Kunden aus einem anderen Fachgebiet innerhalb einer Frist von einem (1) Jahr ab Lieferung des Produkts gemeldet werden. JEGLICHE GARANTIE FÜR VERSTECKTE MÄNGEL IST JEDOCH AUSGESCHLOSSEN, WENN EIN KUNDE MIT DEM GLEICHEN FACHGEBIET WIE DRIVECASE PRODUKTE ERWIRBT, WOBEI UNTER „GLEICHEM FACHGEBIET” DIE BEDEUTUNG GEMÄSS DEN ENTSCHEIDUNGEN DER FRANZÖSISCHEN GERICHTE ZU VERSTEHEN IST.
11.3. Ausschluss jeglicher vertraglicher Gewährleistung für Nichtkonformität oder versteckte Mängel: Jegliche vertragliche Gewährleistung oder Gewährleistung für versteckte Mängel ist ausgeschlossen im Falle einer unsachgemäßen Verwendung, Nachlässigkeit oder mangelnder Wartung der Produkte durch den Kunden sowie im Falle einer normalen Abnutzung des Produkts oder höherer Gewalt.
11.4. Modalitäten für die Umsetzung einer vertraglichen Gewährleistung für Nichtkonformität oder versteckte Mängel: Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Kunde DRIVECASE schriftlich über das Vorliegen eines Mangels oder eines versteckten Mangels innerhalb einer Frist von maximal fünf (5) Werktagen nach dessen Entdeckung informieren.
DRIVECASE ersetzt die Produkte durch herkömmliche (nicht personalisierte) Produkte oder lässt die als mangelhaft befundenen Produkte oder Teile, die unter die Garantie fallen, reparieren.
Der Ersatz der defekten Produkte oder Teile hat keine Verlängerung der oben festgelegten Garantiefrist zur Folge.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
DRIVECASE haftet nur für Schäden, die direkt von DRIVECASE verursacht wurden, ohne jegliche gesamtschuldnerische Haftung mit Dritten, die zu dem Schaden beigetragen haben, und beschränkt sich auf direkte, vorhersehbare und bestimmte Schäden, die dem Kunden durch nachweislich DRIVECASE zuzuschreibende Fehler entstanden sind. DRIVECASE haftet unter keinen Umständen für indirekte oder unvorhersehbare Verluste oder Schäden des Kunden oder Dritter, einschließlich insbesondere aller nach französischer Rechtsprechung anerkannten indirekten Schäden, entgangener Gewinne, Verluste, Ungenauigkeiten oder Beschädigungen von Dateien oder Daten, geschäftlicher Schäden, Umsatz- oder Gewinnverluste, Kundenverluste, Auftragsverluste, Imageschäden, entgangene Chancen, Kosten für die Beschaffung eines Ersatzprodukts, einer Ersatzdienstleistung oder einer Ersatztechnologie, die im Zusammenhang mit der Nichterfüllung oder der fehlerhaften Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag stehen oder daraus resultieren.
IN JEDEM FALL WENN DRIVECASE HAFTBAR GEMACHT WERDEN SOLLTE, IST DER BETRAG DER ENTSCHÄDIGUNG, DEN DRIVECASE DEM KUNDEN ZAHLEN MÜSSTE, AUF DEN VOM KUNDEN BEZAHLTEN PREIS BESCHRÄNKT, SELBST WENN DER SCHADEN HÖHER ALS (HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE).
13. HERSTELLUNGSSPEZIFIKATION
Gemäß den üblichen Gepflogenheiten gilt für alle gedruckten Produkte eine Toleranz von plus/minus 5 % der bestellten Mengen für die gelieferten und hergestellten Mengen, ohne dass DRIVECASE dafür haftet. Die Rechnungsstellung erfolgt in jedem Fall auf der Grundlage der gelieferten Menge.
14. ERFÜLLUNGSANSPRUCH
Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1221 des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbaren die Parteien, dass im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen einer der Parteien die geschädigte Partei keine Zwangsvollstreckung in natura verlangen kann.
15. GEISTIGES EIGENTUM
DRIVECASE bleibt Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an Studien, Zeichnungen, Modellen, Prototypen, redaktionellen und grafischen Inhalten, Veröffentlichungen, Bildern und Fotografien, die (auch auf Wunsch des Kunden) im Hinblick auf die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden erstellt wurden. Dem Kunden ist es daher untersagt, diese Studien, Zeichnungen, Modelle und Prototypen, redaktionellen und grafischen Inhalte, Veröffentlichungen, Bilder und Fotografien ohne die ausdrückliche, vorherige schriftliche Genehmigung von DRIVECASE, die diese von einer finanziellen Gegenleistung abhängig machen kann.
Jede grafische Reproduktion muss zwingend mit dem Vermerk „Alle Rechte vorbehalten DRIVECASE ” versehen sein; das Fehlen dieses Vermerks kann zu den im Gesetz über die Verwendung und Vervielfältigung von Standbildern vorgesehenen Konsequenzen führen.
16. GESCHÄFTLICHE REFERENZEN
Sofern vom Kunden nicht schriftlich anders angegeben, ermächtigt der Kunde DRIVECASE, seinen Firmennamen, seinen Vor- und Nachnamen und/oder seine Marke sowie eine objektive Beschreibung der Art der vertriebenen Produkte oder erbrachten Dienstleistungen in seinen Referenzlisten für potenzielle Kunden und/oder Kunden von DRIVECASE zu nennen und die Produkte oder Dienstleistungen öffentlich in allen Werbematerialien, Kommunikationsmitteln oder Anzeigen von DRIVECASE, insbesondere auf seiner Website, zu präsentieren.
17. AUFLÖSUNG
Jeder Vertrag kann von DRIVECASE von Rechts wegen und ohne Einschaltung eines Richters gekündigt werden, wenn der Kunde einen fälligen Betrag nach Ablauf einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen nicht bezahlt hat. Die Kündigung wird sieben (7) Kalendertage nach einer Mahnung des Kunden durch DRIVECASE wirksam, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist nicht vollständig und uneingeschränkt seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Diese Mahnung erfolgt per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail.
Jeder Vertrag kann vom Kunden von Rechts wegen und ohne Einschaltung eines Richters gekündigt werden, wenn die Lieferung mehr als 90 Kalendertage nach dem voraussichtlichen Liefertermin oder, im Falle von importierten Produkten, personalisierten oder maßgefertigten Produkten, mehr als zwölf (12) Monaten ab dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Kündigung wird sieben (7) Kalendertage nach einer Mahnung des Kunden an DRIVECASE wirksam, wenn DRIVECASE innerhalb dieser Frist nicht vollständig und ordnungsgemäß geliefert hat. Diese Mahnung erfolgt per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail.
18. STREITIGKEITEN (Klauseln gelten nur für gewerbliche Kunden)
ALLE STREITIGKEITEN, DIE SICH AUS DEN VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERGEBEN KÖNNEN, SOWOHL HINSICHTLICH IHRER GÜLTIGKEIT, AUSLEGUNG, AUSFÜHRUNG, KÜNDIGUNG, IHRER FOLGEN UND AUSWIRKUNGEN, WERDEN DEM GERICHT IN STRASSBURG VORGELEGT.
19. ANWENDBARES RECHT – VERTRAGSSPRACHE
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die sich daraus ergebenden Kauf- und Verkaufsvorgänge unterliegen französischem Recht.
20. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die eventuelle Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen aus welchem Grund auch immer hat keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen, die weiterhin in vollem Umfang gültig bleiben.
21. KEIN VERZICHT
Die Tatsache, dass eine der Parteien die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen gewährten Rechte nicht in Anspruch nimmt, oder die Tatsache, dass eine der Parteien die Anwendung, Durchführung oder Einhaltung einer Bestimmung, Verpflichtung oder Bedingung gemäß den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geltend macht oder deren Anwendung, Erfüllung oder Einhaltung nicht verlangt, hat keinen Einfluss auf das Recht einer der Parteien, deren Erfüllung oder Einhaltung zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.
22. ANNAHME DURCH DEN KUNDEN
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie die Tarife und Tabellen für Rabatte, Preisnachlässe und Rückvergütungen werden vom Kunden ausdrücklich anerkannt und akzeptiert, der erklärt und bestätigt, dass er sie vollständig zur Kenntnis genommen hat, und verzichtet daher auf die Geltendmachung widersprüchlicher Dokumente, insbesondere seiner eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Version 11.03.2024
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